Faire Einbürgerung für alle

Bei der Einbürgerung sollen schweizweit die gleichen Spielregeln gelten. Das verlangt eine Volksinitiative. 

Spricht Ihre Arbeitskollegin so perfekt Schweizerdeutsch, dass kaum auffällt, dass Deutsch nicht ihre Muttersprache ist? Schuftet Ihr Nachbar seit zwanzig Jahren auf dem Bau und fährt jeden Sommer nach Bosnien? Haben Sie sich je gefragt, ob Ihre Bekannten wählen und abstimmen können? Ich könnte wetten: nein. Denn solche Fragen spielen im Alltagsleben für Schweizer Bürger:innen keine Rolle. Hauptsache, sie wissen, wohin sie gehören. 

Menschen ohne roten Pass machen einen Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung aus. Auch sie wissen, dass sie hierhin gehören, weil sie ihren Lebensmittelpunkt hier haben, nichts anderes kennen oder sich nichts anderes wünschen. Sie hätten vielleicht gerne das Schweizer Bürgerrecht, aber der Gang vor die Behörden ist schwierig und mit hohem Aufwand verbunden. 

Die eidgenössische Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» will das ändern. Alle, die den Schweizer Pass beantragen, sollen schweizweit nach klaren Kriterien gleichbehandelt werden. In Artikel 38/Absatz 2 der Bundesverfassung soll neu stehen:

  • Einbürgerung nach fünf Jahren bei rechtmässigem Aufenthalt
  • Keine längerfristige Freiheitsstrafe
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Grundkenntnisse einer Landessprache

Die Unterschriftensammlung für eine vollwertige Vierviertel-Demokratie läuft!

www.aktionvierviertel.ch  –  www.demokratie-volksinitiative.ch

Claudia Wirthlin

(lebt im unteren St. Johann und engagiert sich für die Demokratie-Initiative)