Leichte Arbeit für ein Sackgeld

Wir, die Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter der IG Kind & Jugend Basel, wollen auch Sie dafür begeistern, den Jugendlichen die Erfahrung eines Sackgeldjobs zu ermöglichen.

Seit letztem Jahr hat Basel eine Jugend-App. Eine digitale Plattform für Jugendliche mit einem Veranstaltungskalender, einer Übersicht von lokalen Unterstützungsangeboten und Beiträgen einer Jugendredaktion, die mit Film, Foto und Text über Ereignisse sowie Meinungen von Jugendlichen und Erwachsenen berichtet. Der meist genutzte Bestandteil der Jugend-App ist die Jobbörse.

Gewissenhaftes Arbeiten

Dieses Modul ermöglicht es, Sackgeldjobs zwischen motivierten Jugendlichen und privaten als auch gewerblichen Arbeitgebern zu vermitteln. Durch die unkomplizierte Vermittlung können junge Menschen zwischen 13 und 17 Jahren in Haushalten oder gewerblichen Betrieben kleinere Arbeiten abneh- men. Ausgeschrieben werden hauptsächlich regelmässige oder einmalige Kleinstarbeiten, die keiner intensiven Anleitung bedürfen – aber dennoch gewissenhalt erledigt werden sollen.

Dies können beispielsweise Reinigungs- und Gartenarbeiten, Einkäufe,
Haustieren oder die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im Alltag sein. Jugendlichen ermöglicht die Börse, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und natürlich ihr Sackgeld für die Freizeitgestaltung aufzubessern. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, Abmachungen zuverlässig einzuhalten und mit ihrer «selbstverdienten» Entlohnung bewusst umzugehen.
Die Jugend-App feiert diesen November ihr einjähriges Bestehen. Bisher haben sich über 300 Jugendliche bei der Jobbörse angemeldet. Der Bedarf nach diesem Angebot ist seitens der jungen Menschen klar ausgewiesen.
Um sich für Jobs zu bewerben, müssen die Jugendlichen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und eine Bestätigung einer Unfall- und Haftpflichtversicherung vorweisen.

Zudem werden ihnen in einem einmaligen Erstgespräch in einem von fünf Jugendzentren oder bei der Mobilen Jugendarbeit Basel & Riehen, ihre Rechte und Pflichten erläutert.

Die Arbeitgebenden ihrerseits verpflichten sich zur Einhaltung der
rechtlichen Vorgaben. So sind gemäss Jugendarbeitsschutz für Jugendliche ab 13 Jahren leichte Arbeiten von 3 Stunden wochentags und 8 Stunden an Samstagen erlaubt. Den Arbeitgebenden steht zudem frei, ob sie die Jugendlichen mit einem Stundenlohn (i.d.R. Alter x 1) oder einer Pauschale für die zu erledigende Arbeit entlöhnen.

Publikation auf Jugend-App

Sind diese vertraglichen Bestimmungen erfüllt, können sich Arbeitgebende auf «basel.smalljobs.ch» registrieren und dort einen Job ausschreiben oder diesen von Jugendarbeitern ausschreiben lassen. Nach einer Prüfung des Inserats wird dieses auf der Jugend-App publiziert, die Jugendlichen bewerben sich darauf und werden von Jugendarbeiterinnen vermittelt.

Die Jobbörse – unterstützt von der Sulger- und Christoph Merian Stiftung – fördert berufliche Integration, Generationendialog und den sozialen Zusammenhalt. Falls auch Sie dieses Engagement wahrnehmen wollen, kleinere zu erledigende Arbeiten haben und Jugendlichen aus Basel die Erfahrung eines ersten Sackgeldjobs ermöglichen wollen, laden wir Sie dazu ein…

…uns bei Rückfragen telefonisch oder per Mail zu kontaktieren
061 631 08 98 manuel.raemy@dreirosen.ch

…oder sich auf https://basel.smalljobs.ch als Arbeitgebende zu registrieren.

Rechtliches

• Das Mindestalter beträgt 13 Jahre
• Es dürfen nur leichte Arbeiten verrichtet werden
• Die Höchstarbeitszeiten für Jugendliche betragen während der Schulzeit 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche und während den Ferien 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche
•Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der teilnehmenden Jugendlichen

Manuel Raemy

Aus mozaik 4/2019, Rubrik: Aktuell